§ 1 Führen von Hunden
(1) Hunde dürfen auf dem Gelände an der kurzen Leine (1,50 m) des Freizeit- und Campingpark Helenesee mitgeführt werden, jedoch ausschließlich auf befestigten Wegen und in bestimmten ausgewiesenen Freiflächen.
(2) Kampfhunde und als gefährlich eingestufte Rassen dürfen aus Rücksichtnahme auf andere Besucher nicht mitgeführt werden, u.a. Pitbull Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu). Auf Verlangen des Personals ist der/die Hundehalter/in gehalten, den Nachweis der örtlichen Ordnungsbehörde zu erbringen dass der Hund keine gesteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft gegenüber Mensch oder Tier aufweist. Solange der/die Hundehalterin nicht im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis der örtlichen Ordnungsbehörde vorzeigt hat, wird dem/der Hundehalter/in der Zutritt verwehrt.
(3) Hunden ist es nicht gestattet, Festbauten, Verkaufseinrichtungen, Toilettengebäude, Ferienhäuser, Spielplätze, den Dauercampingbereich (Oststrand), den gesamten Zeltplatzbereich und den gesamten Strandbereich zu betreten – auch dann nicht, wenn sie auf dem Arm getragen oder auf andere Art und Weise transportiert werden. Sie dürfen ebenfalls nicht unbeaufsichtigt innerhalb des Geländes angebunden werden, mithin müssen stets beaufsichtigt werden. Ausgenommen hiervon ist eine ausgewiesene Hundefreilauffläche. Innerhalb dieser Fläche dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden. Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.
(4) Wer Hunde innerhalb des Geländes des Freizeit- und Campingpark Helenesee führt, muss körperlich und geistig die Gewähr dafür bieten, jederzeit den Hund so beaufsichtigen zu können, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. Der/Die Hundeführer/in hat den Hund ständig zu beaufsichtigen und sicher zu führen.
(5) Eine Person darf nicht mehr als einen Hund gleichzeitig führen. Wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf keinen Hund führen.
(6) Hunde müssen auf dem Gelände des Freizeit- und Campingpark Helenesee ein Halsband mit Namen und Adresse des/der Hundehalters/in tragen.
(7) Hunde dürfen nur Personen überlassen werden, die die Gewähr dafür bieten, dass die Vorschriften dieser Verordnung eingehalten werden.
(8) Bei Versammlungen, Festen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen dürfen Hunde nicht mit auf das Gelände des Freizeit- und Campingpark Helenesee geführt werden.
(9) Den Anordnungen des Freizeitparkpersonals ist Folge zu leisten.
§ 2 Ausnahmen von der Anleinpflicht
Für folgende Hunde gilt im Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes die Anleinpflicht nicht:
1. Diensthunde von Behörden
2. Hunde des Rettungsdienstes
3. Hunde des Katastrophenschutzes
4. Blindenführhunde
5. Behindertenbegleithunde
§ 3 Eintrittspreis
Vom Hundebesitzer ist entsprechend der aktuellen Preisliste an der Kasse je Hund Entgelt zu entrichten.
§ 4 Haftung
Der/Die Hundehalter/in haftet für eventuelle Schäden, die durch die Mitnahme des Hundes ihm/ihr selbst, dem Betreiber des Freizeit- und Campingpark Helenesee oder Dritten entstehen.
§ 5 Verstöße gegen die Hundeordnung Verstöße gegen die Anleinpflicht stellen einen Verstoß gegen die bestehende Hundeordnung dar und werden in jedem Fall mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.
§ 6 Hundekot/Beseitigungspflicht
Der/Die Hundehalter/in ist verpflichtet, Verunreinigung des Hundes (Hundekot) unverzüglich zu beseitigen. Verstöße gegen die Beseitigungspflicht stellen einen Verstoß gegen die bestehende Hundeordnung dar und werden in jedem Fall mit einem Bußgeld in Höhe von 50,00 Euro geahndet. Verunreinigungen von Bereichen, welche durch Hunde nicht zu betreten sind (vgl. § 1 Absatz 3 der Hundeordnung), werden in jedem Fall mit einem Bußgeld in Höhe von 150,00 Euro belegt.
01.02.2018
Sollten Sie in den o.g. Zeiträumen nicht vor Ort sein bzw. die Termine nicht wahrnehmen können, so bitten wir um gesonderte Terminabsprache unter Telefon: (0335) 55666-0 -Rezeption- oder (0335) 55666-17 -Platzwart-
Havarien-Telefon: (0162) 6162096
Anlieger sind aufgefordert, die entsprechenden Maßnahmen in ihren Objekten vorzunehmen.
Informationen für Anlieger und Gäste
Campingbetrieb
Vom Montag (24.07.) bis Donnerstag (03.08.) wird der normale Campingbetrieb für das Helene Beach Festival sowie anschließende Abbau- und Aufräumarbeiten eingestellt. Ab Freitag, den 04.08. nehmen wir den Campingbetrieb wieder auf.
Tages-/Badegäste
Bis Sonntag (23.07.) haben Tagesgäste Zugang zum gesamten See. Montag (24.07.) steht Badegästen noch der Oststrand zur Verfügung. Der Hauptstrand wird wegen Festivalvorbereitungen geschlossen. Der Weststrand ist mit Gästeliste zugänglich. Wer sein Pkw nicht rechtzeitig vom Gelände verbracht hat, muss damit rechnen, kostenpflichtig abgeschleppt zu werden. Ab Montag Abend (24.07.) ist das gesamte Gelände nur noch für Festivalgäste und Anlieger mit den entsprechenden Ausweisen zugänglich. Hinterlegen Sie Parkausweise unbedingt sichtbar in der Frontscheibe. Sofern Sie noch keine Anlieger-Dokumente besitzen, melden Sie sich schnell in unserer Rezeption.
Anreiseverkehr
Ab Wochenbeginn rechnen wir wetterabhängig mit zunehmendem Anreiseverkehr. Ab Dienstag (25.07.) sind Stoßzeiten im Anreiseverkehr über die Zufahrt Lossow einzuplanen. Daher öffnen wir schon Dienstag um 9 Uhr die Abfertigungs-Schleusen für die FestivalBesucher. Anlieger dürfen mit ihren Ausweisen die gewohnte Zufahrt nutzen – außer Schlaubehammer. Dennoch kann es in den Stoßzeiten zu Wartezeiten kommen. Bitte planen Sie das bei Ihrer Anreise ein. Ab Mittwoch (26.07.) wird die Zufahrtstraße zum Helenesee über Groß-Lindow/Schlaubehammer gesperrt.
Cashless / Bargeldloser Zahlungsverkehr
Es besteht während des Festivals im gesamten Bereich Hauptstrand für alle Gäste ein bargeldloses Zahlungssystem. Alle Infos haben Sie per Email erhalten bzw. entnehmen Sie unseren Aushängen.
Rezeption & Platzwarte
Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass die Rezeption mit der Abwicklung der Festivalbesucher komplett ausgelastet ist. Wir bitten Anlieger sämtliche Anliegen nach dem Festival zu klären.
Während des Festivals ist es Anliegern untersagt, dauerhaft Wassersprenganlagen zu betreiben. Unsere Platzwarte werden dies kontrollieren; ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Ab Sonntag (30.07.) ist das Betreten der Campingflächen am Hauptstrand generell nicht gestattet - auch für Anlieger nicht! Den Anweisungen unserer Platzwarte ist Folge zu leisten.
Für die genannten Einschränkungen bitten wir um Verständnis.
Ihr Team vom Helenesee
19.07.2017
Frankfurt (MOZ), Große Freude beim Brauereifest am Helenesee: Die beiden Initiatoren des InternetPortals Seen.de Sven Krentz und Peter Scharpfenecker übergaben dort am Himmelfahrtstag Pokal und Urkunde für den "Lieblingssee Deutschlands" an Uwe Grack und Daniel Grabow von der Helenesee AG. Rund 100000 Internetnutzer hatten 2016 abgestimmt und den Helenesee zum beliebtesten See Deutschlands gewählt....
Lossow (MOZ) Wie passen das Brauereifest des Frankfurter Brauhauses und die Himmelfahrtsfeier zum Vatertag am Helenesee zusammen? Das fragten sich im Vorfeld viele. Offensichtlich sehr gut, wie der Zuspruch am Donnerstag unter Beweis stellte....
Helenesee setzt auf Familien
Lossow (MOZ) Am Montag beginnt am Helenesee die Badesaison 2017. Zum Auftakt findet bereits am Sonnabend der Umwelttag statt. Die Eintrittspreise bleiben stabil. Veranstaltungshöhepunkt ist das Helene-Beach-Festival. Erstmals wird das Brauereifest der Brauhaus GmbH am Helenesee gefeiert...
Unsere Helene hat das Rennen gemacht und ist Deutschlands Lieblingssee 2016!
Wir bedanken uns herzlich bei allen Teilnehmern.
Die 10 beliebtesten Seen Deutschlands »
01.09.2016
Lieben Dank an alle die für uns gevotet haben. Und der RBB hats gesendet.
HELENESEE PLATZ 1
http://www.rbb-online.de/30favoriten/archiv/die_schoensten_brandenburger0/die_30_tollsten_berliner.html
30.09.2013
Freitag: | 10 - 18 Uhr |
Samstag: | 10 - 18 Uhr |
Sonntag | 10 - 18 Uhr |
Montag | 10 - 15 Uhr |
Unser Platz ist für Camping & Caravan geöffnet. Stellflächen müssen nicht vorreserviert werden.
Anreisen außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich.
Bitte bachten Sie dafür die Spätanreise-Infos an der Rezeption.
Freitag: | 10 - 18 Uhr |
Samstag: | 10 - 18 Uhr |
Sonntag | 10 - 18 Uhr |
Montag | 10 - 15 Uhr |
Unser Platz ist für Camping & Caravan geöffnet. Stellflächen müssen nicht vorreserviert werden.
Anreisen außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich.
Bitte bachten Sie dafür die Spätanreise-Infos an der Rezeption.
Beachten Sie bitte die Infos in der Rubrik ANLIEGER.
Weitere Anliegen reichen Sie zur Bearbeitung bitte schriftlich ein oder mailen uns an: info@helenesee-ag.de